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Wenn Sie eine Occasion verkaufen, räumen Sie dem Käufer automatisch eine einjährige Gewährleistung ein, diese ist nicht freiwillig und sie lässt sich auch nicht ausschließen oder einschränken, so steht es im Obligationenrecht. Aber was bedeutet das in der Praxis beim Occasionenverkauf? Wir erklären es kurz und bündig für Sie.
Eine Garantie für Waren oder Dienstleistungen ist immer freiwillig und kann vom Hersteller oder Dienstleister zur Vertrauensgewinnung gewährt werden. Über die Art und Dauer entscheidet der Garantiegeber selbst. Die Gewährleistung ist hingegen der gesetzliche Schutz für Käufer und bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass der Verkäufer für zwei Jahre (bei Occasionen nur ein Jahr) bei Mängeln einer verkauften Sache haften muss, sofern diese Mängel nicht vom Käufer selbst verschuldet sind. Versagt bei einem Smartphone beispielsweise nach acht Monaten einfach die Elektronik ohne äußere Einwirkung, muss sich der Verkäufer kostenlos um die einwandfreie Funktionalität kümmern, während ein kaputtes Display nach einem Sturz des Gerätes das Problem des Käufers bleibt.
Bei gebrauchten Fahrzeugen gelten die Gesetze zur Gewährleistung genauso wie bei allen anderen Gegenständen auch. Das heißt, dass Sie nach dem Verkauf ein Jahr lang für auftretende Mängel haften müssen. Ausnahmen gelten beispielsweise für Verschleissteile, doch gibt Ihnen Ihr Advokat oder Fürsprecher hier gerne detaillierte Auskünfte, die exakt auf Ihren Fall zutreffen. Der wichtigste Punkt zu diesem Thema ist allerdings die weit verbreitete, falsche Annahme, man könnte bei einem Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen; ein Irrtum, der zu viel Ärger und hohen Kosten führen kann.
Natürlich handelt es sich bei diesem Auto Ratgeber nicht um eine Rechtsberatung, doch kann dieser Beitrag vielleicht der häufigen Verwechslung von Garantie und Gewährleistung in der Praxis vorbeugen und Ihnen eine Menge Ärger ersparen, wenn Sie Ihre Occasion verkaufen. Im Zweifelsfall sollten Sie aber niemals auf Ratschläge oder „Hören-Sagen“ vertrauen, sondern direkt Ihren Advokaten oder Fürsprecher aufsuchen.
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